Eine sogenannte Gebäudeversicherung ist eine absolute Pflichtversicherung für alle Eigentümer einer Immobilie. Diese Versicherung schützt das Eigentum gegen Schäden, die z. B. durch Feuer und Wasser entstehen. Doch welche Schäden sind genau abgesichert und welche Absicherungen müssen optional hinzugebucht werden?

Was ist in der Basisversion der Gebäudeversicherung immer mitversichert?


Bei einer Gebäudeversicherung gibt es für gewöhnlich einen sogenannten Basisschutz – diesen Schutz müssen alle Versicherungen bieten und können die Schäden dabei nicht ausschließen bzw. dafür weitere Gebühren verlangen. Zusätzlich zum Basis-Schutz kann man das Gebäude bzw. die Wohnung auch gegen andere Schäden
(sogenannte Zusatzbausteine) versichern. Im Basis-Schutz wird das Gebäude gegen Schäden verursacht durch Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm versichert. Wenn das es zu einem Schaden am Gebäude oder an den Bauteilen des Gebäudes durch diese Auswirkungen kommt, übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Instandsetzung bzw. Reparatur oder auch für den Abriss des Gebäudes. Beim Baustein „Feuer“ sind Schäden durch Brände, Blitzschlag, Explosion und Überspannung mitversichert. Dieser Baustein ist relativ umfangreich, sodass hier keine weiteren Versicherungen benötigt werden. Eine Voraussetzung für die Zahlung der Gebäudeversicherung ist jedoch die Installation eines Feuermelders in den notwendigen Räumen.


Bei der Versicherung gegen Schäden verursacht durch Wasser zahlt die Gebäudeversicherung bei Rohrbruch oder Frost
(Quelle: Versicherungsriese.de). Bei Sturm und Hagel bezahlt die Gebäudeversicherung jedoch erst ab Windstärke 8 – allerdings dann auch für Folgeschäden (z. B. dann, wenn es durch ein undichtes Dach regnet und dadurch der Dachboden beschädigt wird).

Welche Gebäude sind insgesamt versichert?

Bei einer Gebäudeversicherung sind neben einem Hauptgebäude auch Nebengebäude versichert, dazu gehören auch Gartenhäuser, Schuppen oder Carports. Ebenfalls versichert sind auch fest installierte Bestandteile eines Gebäudes wie z. B. Einbauküchen oder Markisen. Der Hausrat wird jedoch nicht von der Gebäudeversicherung – in diesem Fall ist eine Hausratversicherung notwendig.

Was genau ist die sogenannte Elementarschadenversicherung?

Neben der Basisversicherung sollte auch eine sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Sie deckt gegen zusätzliche Gefahren ab, wie z. B. Erdbeben oder Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck, Erdsenkungen sowie auch Überschwemmungen. Je nach Region kann diese Zusatzversicherung mit verschiedenen Gebühren berechnet werden. Sie ist in risikoreichen Gebieten auf jeden Fall zu empfehlen – sollte z. B. ein Gebäude neben einem Gewässer gebaut worden sein, so sollte es gegen Überschwemmungen mit der Elementarschadenversicherung abgesichert werden.

Was ist mit einer Gebäudeversicherung nicht versichert?

Bevor eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wird, sollten die genauen Bedingungen der jeweiligen Versicherung und des jeweiligen Tarifs durchgelesen werden – bei Unklarheiten kann auch immer die Versicherung kontaktiert werden. In einem Schadenfall bezahlt die Gebäudeversicherung nur für die Risiken, die auch vertraglich festgehalten wurden. Einige Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dazu gehören Schäden, die z. B. durch einen Krieg oder durch Kernenergie entstanden sind – in solchen Fällen bezahlt die Versicherung nicht. Genauso sieht es bei grober Fahrlässigkeit (Vorsatz) aus – entsteht ein Schaden vorsätzlich, so wird die Versicherung diesen Schaden ebenfalls nicht bezahlen.

Auch bei den Basisbausteinen selbst gibt es einige Ausschlüsse. So sind bei der Feuerversicherung keine Schäden durch Erdbeben oder Nutzwärme (z. B. bei einem Kamin) versichert. Bei der Leitungswasserversicherung werden Schäden, die durch Reinigungswasser entstanden sind, nicht bezahlt. Auch in der Sturmversicherung gibt es einige Ausschlüsse: dringen Regen, Schnee oder Hagel in ein Gebäude aufgrund von nicht ordnungsgemäß abgedichteten oder verschlossenen Türen und Fenstern ein, so wird die Versicherung ebenfalls nicht aktiv. Weiterhin sind Schäden durch Sturmflut ausgeschlossen.

Was genau bezahlt die Gebäudeversicherung, wenn es zum Schadensfall kommt?

Auch hier sollten die genauen Bedingungen der Versicherung studiert werden – sie sind ebenfalls stark vom Tarif abhängig. Grundsätzlich sollte die Gebäudeversicherung die vollständigen Reparaturkosten sowie auch die Wiederbeschaffungskosten (Definition) erstatten. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, so werden die Kosten für einen Abbruch bzw. für Aufräumarbeiten erstattet.


Einige Versicherungen erstatten bei Mietobjekten die Mietausfälle und bezahlen auch die Unterbringungskosten bzw. Lagerungskosten für die Bewohner und ihren Hausrat.
Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung sollte auch darauf geachtet werden, dass eine Neuwerterstattung ausgewählt wird – in diesem Fall erstattet die Gebäudeversicherung bei einem Totalschaden den Neuwert eines Gebäudes und nicht den Zeitwert. Besteht ein Vertrag bereits, kann er auch erweitert werden.

Welche zusätzlichen optionalen Versicherungen gibt es?

Je nach Gebäude können weitere zusätzliche Bausteine sinnvoll sein. Hierbei kommt z. B. die Graffitiversicherung infrage – sie erstattet die Kosten für die Entfernung von Graffiti am eigenen Gebäude.


Grundsätzlich sind Fensterscheiben in einem Gebäude immer mitversichert. Kommen sie jedoch durch andere Ursachen zu Bruch als im Vertrag festgelegt, so werden die Kosten dafür nicht erstattet. Auch die private Haftpflichtversicherung eines Mieters deckt diese Kosten nicht. Die Glasversicherung ist in der Regel relativ preiswert und kann vor teuren Reparaturen schützen.


Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, sollte über eine Photovoltaikversicherung nachdenken. Dieser Baustein sichert gegen Schäden an der Anlage ab
(z. B. bei einem Blitzschlag).

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