Ein Umzug kann etwas schönes sein. Ein neuer Lebensabschnitt beginnt, egal ob neuer Job oder eine Erweiterung der Familie. Sobald man etwas passendes gefunden hat, kommt ein wenig Arbeit auf einen zu. Tapeten entfernen und sich für neue entscheiden. Unscheinbar dunkle Flecken können ein Indikator für Schimmelbefall sein. Bei genauerer Begutachtung kommt es leider oft zu unerfreulichen Entdeckungen: Schimmel bzw. Schimmelbefall in der Wohnung, kann zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen und gerade wenn man zur Miete wohnt, sollte man von seinem Recht als Mieter Gebrauch machen.

 

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie wie Schimmel entsteht, wie man ihn entfernt und wie man sich als Mieter rechtlich absichern kann, falls der Vermieter Rohrbrüche oder ähnliches verschweigt, wodurch Schimmel entstehen konnte.

Wie lässt sich Schimmel definieren und und welche Ursachen hat die Entstehung?

Schimmel ist ein Pilz und gehört zu den Mikroorganismen die uns tagtäglich umgeben. Viele Arten sind für den Menschen harmlos, können sich gerade bei Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen aber doch bemerkbar machen. Die Entstehung von Schimmelpilzen in einer Wohnung oder in einem Haus kann viele Ursachen haben. Falsches Lüften oder falsches Heizen können möglich Ursachen für das Thema Schimmel sein. Man sollte immer mal Stoßlüften, sodass die Außenluft die Raumtemperatur schneller senkt und damit die relative Feuchtigkeit im Raum verringert. Lüftet man die Räume nur mit angekippten Fenstern, dann dauert die Senkung der Temperatur länger. Sollte ein Lüften nicht möglich sein, wie zum Beispiel im Bad, dann hilft ein Luftentfeuchter um die relative Luftfeuchtigkeit zu senken. Ein weiterer Grund kann die falsche Isolierung der Wand sein. Wird die sogenannte Kältebrücke falsch überbrückt, kann sich schnell Schimmel bilden.

 

Auch ein Wasserschaden, durch einen Rohrbruch kann zur Folge haben, dass es zur Schimmelbildung kommt, wenn die Wand falsch getrocknet oder zu wenig gelüftet wurde. Fragen Sie also vorher beim Vermieter, ob ein Wasserschaden vor kam und wie er behoben wurde.

Im Winter sollte darauf geachtet werden, dass jeder Raum geheizt wird. Die warme Luft dringt ansonsten in die kälteren Räume, sodass sich Kondenswasser bildet. So entsteht Feuchtigkeit und damit auch ein idealer Ort für Schimmelbildung.

Wie entferne ich Schimmel richtig?

Bevor man anfängt, sollte geschaut werden wie groß die zu behandelnde Fläche ist. Ist die Fläche kleiner, also weniger als ein halber Quadratmeter, dann können Sie diesen selbst behandeln. Sollte es sich allerdings um größere Flächen handeln, dann schalten Sie einen Experten ein, der den Schimmel fachgerecht beseitigt. Wichtig: Wenn Sie schwanger sind oder Allergiker*in, dann sollten Sie auf gar keinen Fall den Schimmel allein beseitigen. Auch hier sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden.

Wenn der Schimmel nur oberflächlich auf einer kleinen Fläche vorhanden ist, dann kann man kleinere Flächen mit Essig oder Spiritus behandeln und effektiv entfernen. Der Spiritus oder auch Ethylalkohol sollte einen 70-80 %-igen Alkoholgehalt aufweisen. Vor der Anwendung sollte die Stelle angefeuchtet werden, damit die Schimmelsporen sich nicht verbreitet werden können. Auch Schimmelentferner kann zum Einsatz kommen. Allerdings enthält dieses Chlor oder ähnliche Desinfektionsmittel. Sollte ein Schimmelentferner zum Einsatz kommen, dann sollte danach unbedingt öfter gelüftet werden!

Was kann ich rechtlich tun, wenn der Vermieter Schimmel verschweigt oder klein redet?

Oft ist die Größe der Fläche nicht bei einer Wohnungsbesichtigung ersichtlich. Das volle Ausmaß kommt erst beim entfernen der Tapete zum Vorschein. Was Sie nun tun können erklären wir jetzt.

 

Kündigung:

Sollte die Schimmelbildung auftreten nachdem Sie den Mietvertrag unterschrieben und die Kaution bereits überwiesen haben, dann haben Sie das Recht innerhalb von 14 Tagen den Mietvertrag zu widerrufen. Das Widerrufsrecht besteht auch wenn Sie bereits eingezogen sind.

Der Widerruf kann formlos geschehen. Wichtig ist nur, dass die eigenen Kontaktdaten, sowie die des Vermieters angegeben sind. Danach ist das Mietverhältnis beendet, sodass Sie die Wohnung verlassen oder ausziehen müssen und vom Vermieter die Warmmiete und Kaution zurückbekommen. 

 

außerordentliche Kündigung:

Sollte die Frist überschritten sein, dann gibt es die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Dies ist rechtlich im BGB §543 festgehalten. Denn eine gewisse Größe des Schimmels kann gesundheitsschädlich sein und als unzumutbar eingestuft werden, was die Fortsetzung des Mietens unmöglich macht.

Die außerordentliche Kündigung ist auch möglich wenn der Vermieter einen vorsätzlich getäuscht hat, wie zum Beispiel das Verschweigen eines Wasserrohrbruches oder der Herunterspielen des sichtbaren Schimmels. Auch wenn die Stelle auf der Tapete trocken ist, kann sich der Schimmel unter der Tapete ausgebreitet haben, durch schlechte Lüftung oder falsches Trocknen.

 

Mietminderung:

Ist der Schimmel nachweislich nicht durch Verschulden des Mieters entstanden, gibt es die Möglichkeit der Mietminderung. Die Höhe der Mietminderung richtet sich dabei danach wie viele Zimmer betroffen sind und wie viel Schimmel existiert. Ab einer gewissen Menge kann Schimmel gesundheitsgefährdend sein. Um das gesamte Ausmaß bestimmen zu können, sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Am allerwichtigsten ist das In Kenntnis setzen des Vermieters, damit dieser weitere Schritte zur Bekämpfung einleiten kann.

 

Rücktrittsklausel im

Mietvertrag: 

Ist ein Mietvertrag erst einmal unterschrieben, ist er bindend. Ein Umentscheiden gibt es nicht. Aus gesetzlicher Sicht gibt es kein Rücktrittsrecht. Allerdings ist es möglich eine Rücktrittsklausel in den Mietvertrag einbauen zu lassen, sodass man von der Möglichkeit Gebrauch machen kann. 

Steht die Klausel nicht im Mietvertrag, dann bleibt dem Mieter nur noch die Option einer ordentlichen Kündigung. Diese kann schon vor dem Einzug eingereicht werden, nur muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden.

 

Mit richtigem Lüften kann Schimmel in der Raumluft in der Mietwohnung oder im Haus vermieden werden. Vor allem nach Benutzung der Dusche im Badezimmer sollte das Fenster geöffnet werden, um die hohe Luftfeuchtigkeit zu senken. Sollte bei Renovierungen doch Schimmel zum Vorschein kommen, dann gibt es Mittel und Wege auf kurz oder lang aus dem Mietvertrag herauszukommen. Zu viel Schimmel kann allergische Reaktionen hervorrufen

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