Testament

Das Testament ist eines der wichtigsten Vorsorgedokumente der Deutschen. “Was geschieht nach meinem Tod mit meinem Vermögen?”, “Wer sind meine Erben?” und weitere Fragen, werden durch das einfache, handschriftlich verfasste Textdokument geregelt.

In diesem Artikel möchten wir Ihnen kurz erklären, in welchen Situationen ein Testament sinnvoll sein kann und was Sie beim Verfassen beachten können. Sie erfahren 5 Dinge, die Sie unbedingt über das Testament wissen sollten.

 1. Wissen Sie genau, was ein Testament eigentlich ist?

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was genau ein Testament ist? Viele stellen sich wahrscheinlich ein altes, vergilbtes Stück Pergamentpapier vor, auf dem mit einer Feder das Vermächtnis der Großeltern niedergeschrieben wurde. Überraschenderweise ist die Realität davor gar nicht so weit entfernt.

Im Grund regelt das Testament, wer nach dem Tod einer Person das Vermögen vererbt bekommt. Dazu zählt nicht nur das reine Geldvermögen, auch Immobilien oder Fahrzeuge, aber auch die Möbel im Haus werden vererbt.

Wer kein Testament verfasst, der muss sich der gesetzlichen Erbfolge unterziehen. Diese regelt nämlich dann genau wer was bekommt. Die Erbfolge bezieht Kinder, Ehegatten und Lebenspartner in das Vermächtnis mit ein.

Sie können sich also merken, dass ein Testament immer nur dann nötig ist, sollten Sie der gesetzlichen Erbfolge grundsätzlich widersprechen, oder eine andere Person explizit ernennen wollen.

2. Kann jeder ein Testament erstellen?

Grundsätzlich ja. Jeder kann theoretisch ein Testament erstellen. Wichtig ist dabei nur, dass diese Person mindestens 16 Jahre alt ist. Weiterhin umschreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Erstellungsfähigkeit damit, dass man die Bedeutung des Testaments selbst richtig einschätzen können muss.

Wer also psychisch nicht voll zugänglich ist, dem wird die Erstellung eines Testaments verweigert. Das gilt beispielsweise für Menschen, die eine geistige Störung oder eine Schwäche des Bewusstseins aufweisen. Auch eine von einer psychisch kranken Person beauftragte andere Person darf in diesem Fall nicht die Erstellung des Testaments übernehmen.

3. Einfach hinsetzen und los? Wie kann man ein rechtskräftiges Testament schreiben?

Im Grunde genommen kann sich tatsächlich jeder berechtige einfach hinsetzen und ein Testament verfassen. Das Testament ist nämlich kein Dokument, bei dem Sie formale Vorschriften einhalten müssen. Es gilt grundsätzlich nur, dass Sie das Testament handschriftlich verfassen müssen. Dann fehlen nur noch Angaben wie Ort und Datum und die Unterschrift des Verfassers.

Das ist kein Scherz. Wenn Sie das Testament in unserem digitalen Zeitalter am PC verfassen und anschließend ausdrucken, ist es nichts rechtskräftig! Es muss handschriftlich erfolgen. Sollten Sie sich dazu entschließen das Testament gemeinsam mit Ihrem Lebenspartner zu verfassen müssen auf jeden Fall beide Personen eine Unterschrift leisten.

4. Im Tresor oder in der Schatztruhe? Die richtige Aufbewahrung

Das Testament müssen Sie zwar nicht im Tresor aufbewahren, allerdings sollte es sich an einem gut auffindbaren Ort hinterlegt werden. Eine Möglichkeit wäre so etwas wie ein Notfallordner.

Eine sehr einfache Lösung der Aufbewahrung des Testaments ist auch die frühzeitige Übergabe an einen späteren Erben. Die sicherste Lösung ist die Übergabe des Testaments zu Lebenszeiten an das zuständige Amtsgericht. Dieses übernimmt dann die Aufbewahrung und holt das Testament im Todesfall wider hervor.

 5. Enterbung der Kinder – geht das?

Die eigenen Kinder zu enterben ist möglich. Sollten Sie sich enorm zerstritten haben oder noch nie auf einer Ebene miteinander klargekommen sein, können Sie Kinder und Partner vom Erbe ausschließen. Das geht allerdings nur zu einem bestimmten Teil.

Gesetzlich ist vorgesehen, dass Kinder und Ehegatten in jedem Fall einen Pflichtanteil zugeteilt bekommen. Dieser beträgt immer die Hälfte des gesetzlich vorgesehenen Erbteils. Eine vollständige Enterbung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, beispielsweise bei schweren Verbrechen wie sexueller Nötigung, Mord, Raub oder anderen schweren Straftaten.

 Fazit – Was Sie sich zum Testament merken können

Das Testament zählt zu den wichtigsten Vorsorgedokumenten der Deutschen. Es regelt die Vererbung oder Nichtvererbung des eigenen Vermögens im Todesfall. Wurde kein Testament verfasst, greift in jedem Fall die gesetzliche Erbfolge.

Ein Testament kann von jedem mit gesunder geistiger Verfassung ab einem Alter von 16 Jahren verfasst werden. Die rechtskräftige Niederschrift muss handschriftlich mit Ort und Datum erfolgen und gilt nach der persönlichen Unterschrift.

2 Gedanken zu „5 Dinge, die Sie über das Testament wissen sollten“
  1. Danke für diesen Beitrag über Testamente. Mein Onkel möchte ein Testament erstellen lassen und sucht gerade noch nach einem Notar. Interessant, dass man, um ein Testament zu erstellen, die Bedeutung des Testaments selbst richtig einschätzen können muss.

  2. Die Mutter meiner Frau ist vor kurzem verstorben und hat ein Testament hinterlassen. Dieses wurde jedoch verfasst zu einem Zeitpunkt, in dem ihre Mutter schon sehr krank war. Gut zu wissen, dass sie eventuell gar nicht mehr in der Lage dazu war, aufgrund der Schwäche ihres Bewusstseins. Wir werden uns schnell an einen Anwalt wenden.

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