Für viele beginnt Mitte des Jahres die Wohnungssuche, denn Absolventen des Gymnasiums oder Regelschule beginnen einen neuen Abschnitt in ihrem Leben. Ob Studium oder Ausbildung oft kommt man um einen Umzug in eine neue Stadt oder ein neues Bundesland nicht herum. Auch sind im Sommer die meisten Studierenden fertig mit ihrem Bachelor oder Master und ziehen in den Ort ihres neuen Jobs.  Den “Umzugsmarathon” machen natürlich nicht nur junge Menschen mit, sondern dies kann  auch durch ein neues Jobangebot zustande kommen. Eines haben alle gemeinsam: Es muss eine neue Wohnung oder Immobilie her. Eine wichtige Eigenschaft einer Wohnung oder eines Hauses ist der Energiebedarf. In einem Altbau muss man damit rechnen, dass die Dämmung nicht so gut ist wie in einem Neubau und damit auch die Heizkosten höher sind. Um nicht blind in eine Wohnung einzuziehen, gibt es dafür einen Energieausweis. Was in diesem alles aufgelistet ist und was die Daten zu bedeuten haben, das wird in diesem Artikel thematisiert.

Was sollte in einem Energieausweis enthalten sein?

Deutschland hat ein großes Ziel: Klimaneutralität in 2050. Dazu gehören nicht nur erneuerbare Energien, die weniger CO2-Emissionen produzieren, sondern auch, dass Häuser modernisiert werden, um der Energieverschwendung Einhalt zu gebieten. Das bedeutet, dass Immobilien besser gedämmt werden müssen, wodurch die Abgabe der Wärme nach draußen verringert wird. Für die Modernisierung gibt es staatliche Förderungen, sodass nach der Sanierung ein KfW-Effizienzhaus entsteht. Auch werden viele Wohngebäude zu Smarthomes umgerüstet, damit die Heizung nicht mehr verheizt, als sie soll beziehungsweise nicht länger heizt als nötig.  Seit 2013 muss nun der Energieausweis oder umgangssprachlich Energiepass spätestens zur Vor-Ort-Begehung vorgelegt werden. Sollte dies nicht geschehen, ist das strafbar und kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen. Denn wir haben in Deutschland eine Energieausweispflicht. In Zeiten der Corona-Pandemie sind meistens nur Online-Besichtigungen möglich, da ein Vor-Ort-Termin aufgrund der Verordnungen nicht durchführbar war oder ist. Hier müssen Makler oder Eigentümer den energetischen Ausweis nur nach Aufforderung des potenziellen Käufers/Mieters vorweisen beziehungsweise zu schicken. Eine verpflichtete Übergabe kommt dann erst nach dem Kauf auf diese zu. Wer sich im schönen Hessen ein Haus in  Limburg kaufen möchte, der hat gerade jetzt gute Chancen.

Allerdings müssen heutzutage einige wichtige Details zu Energieeffizienz der Wohnung in den Immobilienanzeigen auftauchen, genau wie bei der Eigentumswohnung Limburg. Wichtige Fragen sind deshalb:

  • Um welche Art von Energieausweis handelt es sich bzw. welchen Energieausweis brauche ich? Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
  • Je nach energetischen Ausweis: Was ist der Kennwert?
  • Welcher Energieträger wird bei der Heizung genutzt? Elektro-, Gas oder Ölheizung?
  • Wie alt ist das Gebäude? Hier gilt auch, dass Wohnungen, Häuser etc. die Energieeffizienz angeben müssen nach der Energieeinsparverordnung EnEV, wenn der Energieausweis ab Mai 2014 ausgestellt wurde.

Einen Energieausweis benötigen allerdings nicht alle Gebäude. Baudenkmäler sowie spezielle Gebäude wie Ställe oder Gewächshäuschen bilden Ausnahmen. Auch selten oder unregelmäßig genutzte Gebäude wie Ferienhäuser oder Immobilien mit einer Nutzungsfläche, die kleiner als 50 m² sind, müssen sich keinen energetischen Ausweis erstellen lassen.

Was ist für einen potenziellen Käufer oder Mieter einer Immobilie wichtig?

Je nachdem, wann der Eigentümer einen Energieausweis hat erstellen lassen, kann er optisch abweichen. Einmal beantragt und ausgestellt, ist er 10 Jahre gültig. Erst dann muss ein neuer Energieausweis beantragt werden. Bisher galt diesbezüglich die Energieeinsparverordnung oder EnEV. Doch seit Mai 2021 muss sich an das neue Gebäudeenergiegesetz gehalten werden. Hier stehen auch die Spezialfälle.

Ein Energieausweis sowohl für bewohnbare Immobilien als auch für Nichtwohngebäude umfasst fünf Seiten. Dabei kommt es auf die Art an. Denn wer einen Bedarfsausweis beantragt, der hat eine ausgefüllte zweite Seite und bei einem Verbrauchsausweis ist die dritte Seite ausgefüllt. Die Energieausweise unterscheiden sich in der Hinsicht, dass der Bedarfsausweis auf dem Energiebedarf basiert und der Verbrauchsausweis auf dem Energieverbrauch. Auch findet man hier die typischen Farbskalen, die Aufschluss über den Energiebedarf oder Energieverbrauch geben.

Auf der ersten Seite findet man allgemeine Informationen zur Immobilie. Das bedeutet, um welches Objekt es sich handelt, wie groß die zu Vermietende oder zu verkaufende Wohnung ist, sowie die Anzahl der weiteren Wohnungen im Komplex und die Ausstattung der Heizungstechnik.

Auf Seite vier findet man Verbesserungs- oder Ausbesserungsvorschläge des Energieberaters, der den Energieausweis ausgestellt hat. Die Vorschläge sind meistens für die Modernisierung der energetischen Qualität und dem energetischen Zustand angedacht. Die letzte Seite ist eine Art Wörterbuch, die die wichtigsten Fachbegriffe für den Laien ins Deutsche übersetzt.

Der potenzielle Mieter oder Käufer erhält eine Kopie des Energieausweises zusammen mit dem Vertrag.

Fazit

Ein Energieausweis ist Pflicht, auch für Nichtwohngebäude. Es gibt diesbezüglich gesetzliche Vorgaben. Bis Mai 2021 galt die Energieeinsparverordnung EnEV, nun jedoch das Gebäudeenergiegesetz. Den Energiepass dürfen nur eine Handvoll Personen erstellen, unter anderem gibt es dafür Energieagenturen. Wichtig ist, es gibt einen bedarfsorientierten Energieausweis und einen verbrauchsorientierten Energieausweis. Bestehende Gebäude haben oft eine Energieeffizienzklasse E. Die Skala geht jedoch von A+ bis H. Hat das gesamte Gebäude einen geringen Energieverbrauch, dann kann er auch im grünen Bereich liegen. Allerdings ist das nicht üblich. Sollte der Energiepass nicht vorliegen, dann begeht der Eigentümer eine Straftat, denn eine Ausweisung ist Pflicht. Außer die Besichtigung findet online statt, dann sollte unbedingt danach gefragt werden.

Ein Gedanke zu „Energieausweis für eine Wohnung – Das sollten Sie wissen!“
  1. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Energieausweis! Ich möchte in eine neue Stadt ziehen und wollte dieses Mal auf den Energiehaushalt meiner neuen Wohnung achten. Guter Hinweis, dass das Alter des Gebäudes eine der Sachen ist, die geklärt werden sollte.

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